Bei der Reinigung von Abwasser ist die Elimination krankheitsauslösender Viren und Bakterien, sowie die Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen (z.B. Arzneimittelrückständen) ein zunehmend wichtiger Aspekt (4. Reinigungsstufe). Die Kläranlage als end-of-pipe Technologie ist dabei die letzte Barriere vor der Einleitung ins Gewässer. Auch bei semi- und dezentralen Lösungen und insbesondere bei der (bedarfsgerechten) Abwasseraufbereitung müssen diese Gesundheits- und Umweltaspekte berücksichtigt werden. Pathogene Bakterien und besonders Viren, die bereits in wesentlich geringeren Konzentrationen krankheitsauslösend sind, dürfen nicht in Wasserströme gelangen, die Menschen bei deren Nutzung gefährden. Persistente Spurenstoffe, die sich bei der Kreislaufführung anreichern können, sollten nicht unbehandelt in die Umwelt entlassen werden. Hier ergeben sich Anknüpfungspunkte zu der gleichfalls im Rahmen von NaWaM laufenden Fördermaßnahme RiSKWa (Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf.
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